FAQ
Antworten auf häufig gestellete Fragen
Wie der Verein "Wales-Freunde-Neuenrade" (WFN) früher, 1989 zu Gründungszeiten genannt wurde, "Verein zur Förderung von Partnerschaften und Begegnungen mit Personen aus dem Wrexham Maelor Borough und aus dem Raum Neuenrade e.V.", ist nicht jedem Mitglied bekannt, doch seine Wurzeln reichen bis in das Jahr 1977 zurück.
Einige weitere Infos zum Thema WFN finden Sie in der folgenden Liste der am häufigsten gestellten Fragen.
Natürlich zusammen mit den passenden Antworten. Noch Fragen?
Gerne. Wir brauchen hier immer Gastgeber und Unterstützer der Besuchsprogramme. Dafür fahren Gastgeber und Unterstützer auch günstig mit nach Wrexham. Und doch hat ein Mitglied mehr vom geselligen Treiben und der englischen Sprache.
Aber Ja, deswegen hat der Vorstand mit unserem Partner die Besuchszeiten von der früheren Osterzeit auf die heutige Sommerferienzeit gelegt. So können auch Familien teilnehmen.
Bitte das nachstehende Formular, ausgefüllt, per E-Mail-Anhang an "info@wales-freunde.de", oder als Brief an WFN-MitgliederService, Herrn Dirk Broeseke, Zum Mühlengraben 17, in 58809 Neuenrade-Küntrop versenden. Danke. [Mehr]
Familie vergrößert oder verkleinert sich? ; Ausbildung/Studium beginnt/endet? ; Ermäßigung wegen...? Dazu bitte das Änderungs-Formblatt verwenden: [Mehr]
Für alle Mitreisenden wird eine Reise- und Gepäckversicherung abgeschlossen.
Nein, grundsätzlich nicht. Der WFN nimmt nur am Bankeinzug teil.
Halbjährlich am 15. März und am 15. September, siehe Aufnahmeantrag: [Mehr]
Leider nicht, das Finanzamt sagt: "Für die Beitragszahlung gibt es einen Gegenwert".
Wenn unter "Verwendungszweck" steht: Zugunsten der Vereinsjugend, oder einem bestimmten Vorhaben, geht der Betrag dorthin und wird zeitnah dort eingesetzt.
Das Finanzamt sagt: Für eine Einzahlung bis 100,00 EURO ist der Einzahlungsbeleg die Spendenquittung. Für Beträge darüber hinaus wird dem Spender zeitnah eine Spendenquittung vom Verein zugestellt.
Ja, wenn die gespendeten Sachwerte aus dem Spendervermögen zum Zeitwert entnommen und verbucht werden. Beispiel: Ein Spender bestellt und bezahlt z.B. für eine Reise-Gruppe Poloshirts, die er dann dem Verein spendet. Oder ein Freund des WFN übernimmt einen Teil der Reise oder Besuchskosten für unseren Partner oder den WFN. Bei Interesse bitte Melden über> [Mehr]
Der Austritt ist laut Satzung nur schriftlich an den Vereinsvorstand gerichtet zum Ende eines Jahres möglich, mit einer 4-wöchentlichen Kündigungszeit vorab. Eine Beitragszahlung wird nicht zurückerstattet, auch nicht anteilig.